
Klicken Sie auf
auf die Namen oder schicken Sie eine E-Mail
an den gesamten
Vorstand
Natürlich geht's auch so:
Fon: 0221-8
80 06 09 - Fax: 0221-800 88 54
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Vereinsvorstand Waltraud Piel, Literatin Karl-Heinz Piel, Schatzmeister
Udo Beyers, Vorsitzender und Präsident
Ingrid Vogt, Schriftführerin Edmund Gröschen, Senatspräsident Thomas Oehme, Geschäftsführer |
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Der erweiterte Vorstand Karl
Heinz Kümmel, Bühnenmeister Karl
Heinz Oetermann, Karten und Saalorganisation „Löstige Pensionäre vun d’r Poss“ Karl
Ludwig Schuhmacher, Zugbeauftragter Karl -Heinz Spörhase, Kartenverkauf und
Saalorganisation Beisitzer
Hans Walter Andes, Gäste- und Mitgliederbetreuer Horst und Maria Heller, Archiv Karl Heinz Hutmacher, Verkaufswagen Tim Schweier, Jugendbeauftragter Jörg Wiebel, Redakteur „UNGER UNS“-aktuell
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Der
Senat Von links nach rechts: Karl-Heinz Piel, Senatskassierer;
Edmund Gröschen, Senatspräsident;
Ralf Pühler, Senatsschriftführer;
Svenja Pühler, Sprecherin der Damen und Herren des kleinen Rates
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Der
Senat ist der aktive Kern des Vereins. Er hat den Vereinsvorstand tatkräftig
zu unterstützen. Der Senat soll kein Sonderleben führen, sondern gemeinsam
mit den Mitgliedern zum Besten des Vereins wirken. Neben der Teilnahme an
allen Veranstaltungen des Vereins und der Übernahme von Ämtern sind die
Senatoren/Senatorinnen aufgerufen, den Verein besonders zu unterstützen und
die Pflege des Brauchtums und der
Kölner Mundart
zu wahren und zu fördern. Der
Senat wählt seine Mitglieder gem. § 5 der Vereinssatzung mit einfacher
Stimmenmehrheit. Voraussetzung für die Wahl ist eine einjährige
Mitgliedschaft im Verein. Nach der Kooptierung
durch den Senatsvorstand gilt das erste Jahr als hospitierendes Jahr. Für
diese Zeit steht dem Senatshospitanten/in ein Pate/in für alle auf ihn
zukommenden Neuheiten und Fragen zur Verfügung. Der /die Pate/in wird bei der
Kooptierung benannt und soll einer der Bürgen sein. Nach
Ablauf des hospitierenden Jahres stellt sich der/die Hospitant/in zur Wahl in
den Senat. Die
Senatoren/Senatorinnen haben die vorgeschriebene Gesellschaftskleidung zu
beschaffen und bei offiziellen Anlässen zu tragen. Der
Senat stellt die Mitglieder des Elferrates. Sie werden vom Senat gewählt und
führen den Titel „Ratsherr“ oder „Ratsdame“. Die Ratsherren/-damen wählen im
Turnus der Senatsvorstandswahlen aus ihrem Kreis einen Sprecher, der Mitglied
des Senatsvorstandes ist. Der
Senat gibt sich einen Vorstand. Dieser besteht aus:
Dem Senatsvorstand obliegt die Geschäftsführung des Senats.
Der Senat gibt sich eine
Geschäftsordnung, die der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes
bedarf. |
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* Wir danken dem Fotostudio Lichtblick für seine Unterstützung.