Der Senat


Der Senat ist der aktive Kern des Vereins. Er hat den Vereinsvorstand tatkräftig zu unterstützen. Der Senat soll kein Sonderleben führen, sondern gemeinsam mit den Mitgliedern zum Besten des Vereins wirken. Neben der Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins und der Übernahme von Ämtern sind die Senatoren/Senatorinnen aufgerufen, den Verein besonders zu unterstützen und die Pflege des Brauchtums und der Kölner Mundart zu wahren und zu fördern.

 

Der Senat unterstützt den Verein durch Mitarbeit, Übernahme von Verantwortungsbereichen oder durch finanzielles Engagement, ein Jeder so, wie es ihm möglich ist. Vielfältige Aufgabenstellungen begleiten die Senatsangehörigen. Der Senat tritt in besonderer Weise für die Pflege und Förderung des Brauchtums und der Kölner Mundart ein. Neben den unterschiedlichen Verpflichtungen verbringen wir auch schöne gemeinsame Stunden im Kreise von Freunden.

 

Der Senat wählt seine Mitglieder gem. § 5 der Vereinssatzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Voraussetzung für die Wahl ist eine einjährige Mitgliedschaft im Verein. Nach der Kooptierung durch den Senatsvorstand gilt das erste Jahr als Hospitanten-Jahr. Für diese Zeit steht dem Senatshospitanten/in ein/e Pate/in für alle auf ihn/sie zukommenden Neuheiten und Fragen zur Verfügung. Der/die Pate/in wird bei der Kooptierung benannt und soll einer der Bürgen sein.

 

Nach Ablauf des Hospitanten-Jahres stellt sich der/die Hospitant/in zur Wahl in den Senat.

 

Die Senatoren/Senatorinnen haben die vorgeschriebene Gesellschaftskleidung zu beschaffen und bei offiziellen Anlässen zu tragen. 

 

Der Senat gibt sich einen Vorstand. Dieser besteht aus:

  • dem Senatspräsidenten
  • dem Senatskassierer
  • dem Senatsschriftführer und
  • dem Sprecher der Ratsherren.

Dem Senatsvorstand obliegt die Geschäftsführung des Senats.

  

Der Senat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes bedarf.

 

Die Mitglieder des Senats sind selbstverständlich zum Tragen der vorgeschriebenen Gesellschaftskleidung verpflichtet.

 

Übrigens, bei uns gibt es nicht nur Männer als Senatoren, sondern auch Frauen sind sehr gerne gesehen. Schon seit einigen Jahren haben wir Senatorinnen in unseren Reihen.

 

Der Senat stellt die Mitglieder des Elferrates. Sie werden vom Senat gewählt und führen den Titel „Ratsherr“ oder „Ratsdame“. Die Ratsherren/-damen wählen im Turnus der Senatsvorstandswahlen aus ihrem Kreis einen Sprecher, der Mitglied des Senatsvorstandes ist. Dies ist zur Zeit Anna Maria Heller. Sie sehen, wir reden nicht nur, sondern handeln auch in diesem Sinne.

 

Ist vielleicht Ihr Interesse geweckt, dann sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Rede und Antwort, auf unserer Internetseite haben Sie verschiedene Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen.